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Dez
9.

Im Rahmen der Rechnungsstellung bei betrieblicher Tätigkeit wird in verschiedene Rechnungsarten unterschieden. Dabei wird grundsätzlich in Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtrechnungswert von unter 150 Euro und in Rechnungen mit einem Wert von über 150 Euro unterteilt. Abhängig davon sind natürlich auch die jeweiligen Bestandteile, die innerhalb der Rechnung aufgrund der Formvorschriften aufscheinen müssen.

Bei Kleinbetragsrechnungen, bei denen der Rechnungswert inklusive der enthaltenen Mehrwertsteuer den Wert von 150 Euro nicht übersteigt gelten verminderte Rechnungsvorschriften. Diese Rechnungen müssen folgende Angaben aufweisen:

  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Anschrift und Name des Unternehmens, das eine Lieferung oder auch Leistung erbringt.
  • Handelsübliche Bezeichnung der Leistung oder Lieferung, die erbracht wird, sowie die Mengenangabe.
  • Tag der Lieferung oder Leistung, sowie der Zeitraum, über den sich die Leistungserbringung erstreckt hat.
  • Angabe des Gesamtrechnungsbetrages als Summe inklusive Angabe des anzuwendenden Steuersatzes.

Die Formvorschriften für diese so genannten Kleinbetragsrechnungen fallen somit weitaus geringer aus, als es für Rechnungen über einem Gesamtwert von 150 Euro der Fall ist. Dadurch profitieren vor allem Unternehmen, die hauptsächlich Rechnungen mit geringem Wert an Endkonsumenten verkaufen, wobei der Kunde somit auch kein Unternehmer ist und in der Regel außer aus Gewährleistungsgründen gar keine Rechnung benötigt. Somit müssen keine aufwendigen Rechnungen erstellt werden, sondern es können standardisierte und vorgefertigte Rechnungen genutzt werden.

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