Konkursgericht
Wie der Name bereits verrät ist das Konkursgericht speziell für Konkursfälle zuständig und kümmert sich daher auch um die Abwicklung von Konkursverfahren.
Das Konkursgericht und der Konkursrichter
Beim Konkursgericht handelt es sich natürlich nicht unbedingt um ein eigenes Gericht. Denn die Abwicklung von Konkursen wird üblicherweise vom zuständigen Bezirksgericht übernommen. Jedoch führt die Verhandlungen natürlich ein Konkursrichter, der auf den Bereich Konkursrecht spezialisiert ist.
Der Weg zum Konkursverfahren
Um ein Konkursverfahren in Gang zu bringen, meldet der Schuldner oder aber einer der Gläubiger das Konkursverfahren beim Konkursgericht an. Anschließend wird eine entsprechende Verhandlung anberaumt, bei der zwischen den Gläubigern und dem Schuldnern eine entsprechende Vereinbarung bzw. eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird.
Was passiert beim Konkursverfahren
Das Konkursgericht eröffnet das Konkursverfahren. Der Masseverwalter und eventuelle benötigte Gutachter werden vom Konkursgericht beauftragt. Das Konkursgericht sorgt auch für die Sicherung der Konkursmasse und entscheidet über die Verwertung der Konkursmasse.
Somit kann das Konkursgericht auch eine Versteigerung der Konkursmasse anordnen, um aus den somit erzielten Erlösen einen Teil der Gläubigerforderungen abdecken zu können. Das Gericht ist beim Konkurs auch zuständig dafür, dass die Gläubiger über den Konkurs informiert werden und sich auch beim Gericht melden können, um dem Gläubigerausschuss beizuwohnen. Das Konkursgericht kann auch nach den Verhandlungen mit den Gläubigern und dem Schuldner entscheiden, welche Art von Zahlungsvereinbarung getroffen wird.

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