Leasingraten - absetzbar
Viele Unternehmen wählen für unterschiedliche Anschaffungen im Betrieb das Leasing zur Finanzierung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Leasingraten absetzbar sind.
Somit können die Unternehmer die Leasingraten von der Steuer absetzen. Das Leasing bietet somit gleich in mehrerer Hinsicht eine günstige Finanzierungsform. Nämlich nicht nur dann, wenn besonders günstige Konditionen ausgehandelt werden konnten, sondern eben auch im Nachhinein noch durch die steuerliche Absetzbarkeit. Besonders gerne werden natürlich Fahrzeuge für das Unternehmen im Leasing finanziert. Doch auch andere Anlagegüter wie etwa Maschinen oder mitunter sogar Fertigungshallen können geleast werden, wobei die Leasingraten absetzbar sind und dem Unternehmen somit dabei helfen, Steuern zu sparen.
Die Tatsache, dass Leasingraten absetzbar sind, bewegt viele Unternehmen auch dazu, für Anlagegüter, die eigentlich schon ausbezahlt wurden und sich bereits im Eigentum des Unternehmens befinden, anschließend doch noch einen Leasingvertrag abzuschließen. Dabei handelt es sich um das so genannte Sale and Lease back. Der Unternehmer verkauft dabei das jeweilige Anlagegut an eine Bank und least es anschließend von dieser wieder zurück. Somit hat er durch den Verkauf zuerst einmal rasch einen sehr hohen Betrag zur Verfügung, der für Investitionen genutzt werden kann. Anschließend kann er aber auch noch die Leasingraten steuerlich absetzen und auf diese Weise Steuern sparen.
