Leasingraten steuerlich absetzbar
Gerade Unternehmer haben die Finanzierungsform des Leasings schon lange für sich entdeckt, da sie die damit verbundenen Vorteile bereits erkannt haben. Denn einerseits bietet das Leasing zwar eine höhere Anfangs- und Schlusszahlung, andererseits allerdings ergeben sich dadurch auch sehr günstige Leasingraten.
Dadurch wird das Unternehmen während der Laufzeit nur minimal belastet. Dies ist aber noch lange nicht der einzige Grund, der für eine Leasing-Finanzierung spricht. Denn überdies hinaus sind die Leasingraten steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Möglichkeit hat, Steuern einzusparen, da die Leasingraten steuerlich absetzbar sind und somit den zu versteuernden Gewinn mindern. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Steuern wird somit reduziert.
Die steuerliche Absetzbarkeit spielt für Unternehmen natürlich eine große Rolle. Daher wird bei der Finanzierungsplanung unterschiedlicher Anlagegüter auch dieser Aspekt natürlich mit einbezogen, wenn bewertet werden soll, ob eine Investition getätigt werden soll oder nicht. Denn durch die Leasingraten, die steuerlich absetzbar sind, kann dieser Vorteil über mehrere Jahre, eben über die Dauer der Laufzeit hinweg genutzt werden. Viele Unternehmer entschließen sich auch dazu, auch für eine bereits bestehende Anlage, eine Leasingfinanzierung zu tätigen. Dadurch können erneut Steuern eingespart werden, wenn ein so genannter Sale and Lease back Vertrag mit einer Bank ausgehandelt wird.
