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Nov
11.

Jedem wird es schon einmal passiert sein oder auch irgendwann sicherlich noch passieren, dass er sich bei einem Kaufgeschäft oder auch einer Dienstleistung, die er in Anspruch genommen hat, benachteiligt fühlt. Der Verkäufer bzw. Dienstleister hat der eigenen Ansicht nach nicht wie gewünscht gehandelt und will dies nicht einsehen.

Wer eine Entschädigung bzw. Besserung erreichen möchte, aber dies im Alleingang nicht kann, sollte sich an eine Konsumentenschutzstelle wenden. Es gibt verschiedene Arten dieser Stellen. Die bekannteste ist in Österreich wahrscheinlich die Arbeiterkammer, die sich für das Recht der Konsumenten einsetzt und die Fälle auch objektiv betrachten kann, um Streit zu schlichten.

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