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Mai
6.

Unter einem Lohnzuschlag versteht man einen Zuschlag auf den Basislohn, also einen Mehrlohn, der den tatsächlichen Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer erhöht.

Der Lohnzuschlag wird für Überarbeitszeit, also für Überstunden, aber auch für Arbeitsstunden innerhalb von bestimmten Zeiträumen verrechnet. Die jeweiligen Prozentsätze, um die der Lohn mit dem Lohnzuschlag in bestimmten Fällen erhöht werden muss, werden gesetzlich festgelegt. Der Lohnzuschlag muss insbesondere für Nachtarbeit, aber auch für Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen gezahlt werden. Je nachdem, wann gearbeitet wird, gelten unterschiedliche Berechnungssätze für die Ermittlung des Lohnzuschlages. Auch für die Berechnung des Überstundenentgeltes gibt es bestimmte Prozentsätze, die für die Berechnung herangezogen werden. Als Alternative zum Lohnzuschlag gibt es in einigen Fällen auch die Möglichkeit des Zeitausgleiches. Insbesondere in der Gastronomie gibt es Ausnahmen beim Lohnzuschlag, die zutreffen, wenn der Arbeitnehmer zwar theoretisch Überstunden gemacht hat, innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes aber insgesamt unter einer Maximalstundenanzahl geblieben ist. Auch im Bereich der Teilzeitanstellungen gelten gesonderte Regelungen.

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