Mahnungsschreiben
Im geschäftlichen Zahlungsverkehr ist es leider nur selten, dass die Rechnungsempfänger eines Unternehmens ihre Rechnungen auch in der geforderten Frist bezahlen.
Denn entweder natürlich durch Versehen oder aber auch durch Zahlungsunfähigkeit kann es auch dazu kommen, dass die Rechnungsempfänger die Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen haben. In diesem Fall bleibt dem Rechnungssteller die Möglichkeit, ein Mahnungsschreiben zu verfassen und dem jeweiligen Rechnungsempfänger zuzustellen.
Üblicherweise besteht der Mahnlauf aus 3 oder manchmal auch vier Stufen (wenn eine erste Zahlungserinnerung vorangestellt wird.) In den Mahnungsschreiben wird der Rechnungsempfänger darauf hingewiesen, dass er die Rechnung noch begleichen muss und ihm eventuell auch eine Nachfrist gesetzt wird.
Mit den Mahnungsschreiben erhöhen sich üblicherweise auch die Kosten für den Rechnungsempfänger. Denn der Rechnungssteller hat die Möglichkeit, Verzugszinsen, aber auch Mahngebühren für seinen Mehraufwand zu verrechnen. Auch dies ist ein Druckmittel, da der Schuldner sicherlich verhindern will, dass die Kosten weiter ansteigen.
Natürlich wird der Rechnungsempfänger im Mahnschreiben auch darauf hingewiesen. Denn die Mahnkosten werden darin natürlich aufgezeigt. Überdies hinaus wird üblicherweise auch der Schreibstil von Mahnstufe zu Mahnstufe bestimmter. Während in der 1. Mahnstufe noch sehr freundlich und höflich um Begleichung der Rechnung gebeten wird, kann man in der 3. Mahnstufe auch schon mit dem Rechtsanwalt drohen.
