Maklergebühr beim Immobilienkauf beachten
Wer eine Immobilie über einen Immobilienmakler erwirbt, muss selbstverständlich auch eine Provisionszahlung an diesen leisten.
Die Maklerprovision beträgt beim Kauf von Immobilien in der Regel 3 Prozent des Immobilienwertes. Wenn der Wert der Immobilie sehr gering ist, kann der Makler auch 4 Prozent verlangen. Der Grenzwert liegt hier bei 36.336,42 Euro, bis zu dem vier Prozent verrechnet werden können. Wichtig ist dabei zu beachten, dass auch die MWSt. auch noch dazu kommt. Der Makler muss laut Preisangabegesetz aber eigentlich den endgültigen Bruttobetrag angeben. Ansonsten könnte die Zahlung des Mehrwertsteuerbetrages sogar angefochten werden.
Bei Mietobjekten werden üblicherweise 2 bis 3 Monatsmieten als Maklerprovision veranschlagt.
