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Jul
13.

Es kann aufgrund von Mängeln währen der Miete einer Wohnung, eine sogenannte Mietzinsminderung verlangt werden. Die Mängel des Mietobjektes können in verschiedensten Formen auftreten.

Sollten Sie zum Beispiel in eine Neubauwohnung einziehen und kurze Zeit später bemerken, dass die Zentralheizung nicht ausreichend bzw. nur in bestimmten Räumen funktioniert so kann dies als Grund für eine Mietzinsminderung dienen. Ein weiterer Grund für einen Mietzinsminderung kann auch dass nicht funktionieren der Warmwasserversorgung sein. Dies ist der Fall, wenn nur Lauwarmes Wasser zum Duschen oder Waschen zur Verfügung steht.
Gerade im Winter gelten die beiden Punkte Heizung und Warmwasser schwerwiegende Mängel.

Als Mieter haben Sie die Möglichkeit aufgrund dieser oder auch anderer Mängel eine Mietminderung und Behebung der Mängel zu verlangen. Sollte der Vermieter nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, den Fehler beheben, so kann auch der Mieter den Fehler auf Kosten des Vermieters beheben. Dies sollte allerdings im Ernstfall mit dem zuständigen Mieterverband oder Anwalt vorher abgesprochen werden.

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