Mietminderung Abfluss verstopft - fliest nicht ab
Der Mieter kann bei einem Verstopften bzw. nicht abfliesenden Abfluss sich an den Vermieter wenden. Die Behebung sollte dabei so rasch wie möglich erfolgen. Dauert dies zu lange oder wird gar nicht gemacht, so kann der Mieter eine Mietminderung für den jeweiligen Zeitraum beantragen.
Durch einen Verstopften Abschluss kann es zu sehr große Geruchsbelästigung und Hygieneaspekte kommen. Des Weiteren ist es auch während dem Kochen oder Waschen sehr nervig wenn das Wasser erst nach Stunden abfließt oder vielleicht auch gar nicht abfliest. Diese Situation ist unzumutbar. Genau aus diesem Grund kann der Mieter eine Mietminderung von bis zu 24 Prozent zu beantragen, da das Mietobjekt nicht mehr im einwandfreien Zustand, wie ursprünglich beim Vertragsabschluss ist.
