Mietminderung - Baulärm
Immer wieder kommt es zu Problemen auf Grund von Baulärm. In bestimmten Fällen kann Baulärm sogar ein Grund für eine Mietminderung sein. Hierbei muss jedoch genau unterschieden werden wer den Lärm verursacht. Kommt der Lärm von Nebengebäuden wegen eines Neubaus oder einer Sanierung so ist in diesem Fall keine Mietminderung möglich. Dasselbe gilt für Arbeiten an der Straße.
Wann stellt Baulärm einen Mietminderungsgrund dar?
Der Lärm muss im Gebäude in dem Sie ihre Mietwohnung bewohnen verursacht werden. Sind diese Umstände gegeben, so ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden wie schwerwiegend die Lärmbelästigung ist.
Wie hoch ist die Mietminderung?
Die Mietminderung liegt in Fällen der Belästigung durch Baulärm meist zwischen 10 bis 20 Prozent. Diese kann auch nachträglich bei Gericht eingeklagt werden. Bevor Sie sich für den teuren und meist auch zeitaufwendigeren Rechtsweg entscheiden, sollten Sie es mit einem persönlichen Gespräch mit ihrem Vermieter versuchen. Wer sein Problem sachlich und seriös dem Vermieter vorträgt kann meist eine gemeinsame Lösung mit dem Vermieter finden.
