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Jul
15.

Sollte die Dusch- oder Bademöglichkeit durch einen verstopften Abfluss oder verkalktes Rohr nicht mehr funktionstüchtig sein, so ist das ein großer Mangel. Große Mängel können beim Vermieter gegen eine Mietminderung geltend gemacht werden.

Im Falle, dass die Dusche oder Badewanne nicht bzw. so gut wie nicht funktioniert kann eine Mietminderung von bis zu 33 Prozent beim Vermieter beantragt werden. Dieser hat dann die freie Wahl, ob er sich selbst um das Problem kümmern kann, oder einen Techniker dieses Problem beheben lässt.
Sollte der Vermieter Ihr Problem ignorieren oder immer wieder auf später vertagen und auch keiner Mietminderung einwilligen, so sollten Sie zum Mieterschutzverband gehen. Dieser gibt ihnen hilfreiche Tipps und Informationen geben, was Sie noch tun können.

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