Mietminderung - Heizung funktioniert nicht
Die Miete beansprucht laut Bundesamt ein Viertel des Gesamteinkommens aller Verbraucher. Dass die Mietkosten oft viel zu hoch sind, ist vielen Mietern nicht bewusst. Für Mietminderungen gibt es viele Gründe, einer davon ist, wenn die Heizung nicht funktioniert.
Wenn die Heizung nicht funktioniert und es sich tatsächlich um einen Totalausfall der Heizanlage handelt hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung.
Wie hoch ist der Anspruch auf Mietminderung?
Bei einem Totalausfall der Heizung laut Landgericht Coburg, Az. 32 S 139/99 liegt die Mietminderung bei 100 Prozent, besonders in den Monaten September bis Februar gemäß dem LG Hamburg WM 76, 10.
Als Mieter ist man sehr stark vom Vermieter abhängig, dennoch muss man keinesfalls alles über sich ergehen lassen. Informieren Sie sich über ihre Rechte! Sollte ihre Heizung gar nicht funktionieren haben Sie in den Monaten September bis Februar grundsätzlich Anspruch auf eine Mietminderung.
