Mietminderung - kaputter Balkon
Sollte der Balkon in keinen ordnungsgemäßen Zustand sein, kann der Mieter beim Vermieter eine Minderung seiner Miete verlangen. Der Balkon hat meist die Mängel, dass die Verfliesung oder das Mauerwerk runter bricht. Hierbei kann der Mieter einen Mietnachlass von bis zu 15 Prozent beantragen.
Mietmidnerung 3 Prozent
Wenn der Balkon bauliche Mängel wie kaputte fliesen, rostiges Geländer oder Herunterfallenden Mauerputz aufweist, kann die Mietminderung bis zu 3 Prozent ausmachen.
Mietmidnerung 15 Prozent
Bei einem Balkon, der durch streunende Tiere wie Katzen bewohnt und verunreinigt wird, kann die Mietminderung sogar bis zu 15 Prozent ausmachen. Diese Katzen in den meisten Fällen, durch die Nachbarn bzw. neben Mieter gefüttert weswegen die Katzen auch immer zum gleichen Balkon zurück kommen.
