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Jul
6.

Bei einem Arbeitsverhältnis ist in der Regel nicht nur ein Kündigungsdatum, sondern auch eine Kündigungsfrist einzuhalten, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben soll, eine neue Arbeitsstelle zu finden, aber auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben soll, einen neuen Mitarbeiter zu finden. Die Kündigungsfrist kann jedoch auch umgangen werden.

Wenn sich nämlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden können und gemeinsam einen früheren Termin für das tatsächliche Ausscheiden aus dem Unternehmen bestimmen, ist dies durchaus möglich. Denn in diesem Fall kann keinem der beiden Parteien ein Schaden entstehen. Es gibt daher auch keinen Grund, die Kündigungsfrist unbedingt einhalten zu müssen.

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