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Nov
17.

Die meisten Wertpapiere und somit auch die meisten Aktien können heute relativ anonym gekauft und verkauft werden. Bei einigen Aktiengesellschaften ist dies jedoch nicht möglich. Hier werden ausschließlich Namensaktien ausgegeben.

Das bedeutet, dass Käufer dieser Aktien namentlich in ein Register eingetragen werden und dann dort aufscheinen. Somit weiß die Aktiengesellschaft immer ganz genau, welcher Anleger eine Aktie des Unternehmens besitzt. Üblicherweise ist es bei Namensaktien auch nicht üblich und auch meist auch gar nicht möglich, die Aktien einfach an einen Dritten zu verkaufen. Meist können die Aktien daher nur an die jeweilige Aktiengesellschaft zurück verkauft werden oder es muss die Zustimmung der Aktiengesellschaft eingeholt werden, um die Aktien an einen Käufer zu verkaufen, der sich dann natürlich auch wieder namentlich im Register eintragen muss.

Häufig werden Namensaktien von Aktiengesellschaften ausgegeben, die am öffentlichen und frei zugänglichen Aktienhandel nicht teilnehmen. Der Grund dafür, dass nur Namensaktien ausgegeben werden, liegt darin, dass das Unternehmen verhindern will, dass bestimmte Personen oder auch vor allem konkurrierende Unternehmen Anteile am eigenen Unternehmen kaufen könnten (siehe auch Tipps zum Aktienkauf) und somit mitunter irgendwann die Anteilsmehrheit erreichen könnten. Durch die Namensaktien kann dies ausgeschlossen werden. Häufig wird auch hier mit Strohmännern gearbeitet, die sich dann für Konkurrenzunternehmen einkaufen, doch die Chance einer Übernahme ist schon wesentlich geringer als bei namenlosen Aktien.

Mehr interessante Berichte im Finanzblog:

Namensaktiengesetz

Namensaktien - Inhaberaktien

Namensaktien Stammaktien

Eine Antwort

1.
Der Börsensupergau » Neueinf..., am 18. November 2009 um 10:52

[...] der neuen Indizes fallen sollen, zeigten in den vergangenen Jahren eine Wertsteigerung ihrer Unternehmensanteile, die um etliches höher liegt, als bei Unternehmen, deren Teile sich in Streubesitz [...]

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