Neugründungsförderungsgesetz - Neufög
Um Jungunternehmer bzw. Existenzgründer bei der Gründung von Unternehmen zu fördern und auf diese Weise die Anzahl von Neugründungen zu unterstützen, wurde das Neugründungsförderungsgesetz ins Leben gerufen, das verkürzt oft auch als Neufög bezeichnet wird.
Durch das Neugründungsförderungsgesetzt werden Existenzgründer auf unterschiedlicher Weise unterstützt. Um von diesem Gesetz und den damit verbundenen Vorteilen profitieren zu können, ist es notwendig, eine Beratung bei der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen.
Die Wirtschaftskammer hat die notwendigen Vordrucke für die Inanspruchnahme der Neufög-Förderungen vorliegen und bestätigt diese. Durch das Neufög-Gesetz ersparen sich die Neugründer unterschiedliche Steuern und Gebühren, die im Rahmen der Betriebsgründung anfallen. So entfallen beispielsweise die Bundesverwaltungsabgaben, die Gesellschaftssteuer, die Grunderwerbssteuer und andere Steuern, die im Rahmen einer Betriebsgründung oder aber auch im Rahmen einer Betriebsübertragung anfallen.
Die benötigten Neufög-Formulare, die bei der Unternehmensgründung von der Wirtschaftskammer bezogen werden können und auch von dieser bestätigt werden, können anschließend bei den jeweiligen Behörden, wie Gewerbebehörde, Firmenbuch usw. bei denen die Firma angemeldet werden muss, eingereicht werden, um von den Vorteilen zu profitieren und Abgaben sparen zu können.
Denn bei Vorlage der Neufög-Formulare werden die jeweiligen Gebühren nicht erhoben. Ein besonderer Vorteil ergibt sich auch für Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen. Sie müssen nämlich in den ersten 12 Monaten einige Lohnnebenkosten nicht zahlen.
