Pendlerbeihilfe vom Land tipps und informationen
Neben der Pendlerpauschale kann jeder Arbeitnehmer auch die sogenannte Pendlerbeihilfe ansuchen. Die Pendlerbeihilfe wird im Nachhinein am Ende des Jahres bei der jeweiligen Gemeinde angesucht.
Grundvoraussetzung für die Pendlerbeihilfe ist eine Entfernung vom Arbeitsort von mindestens 25 Kilometer eine Strecke und ein maximales Einkommen von 26.800 Euro brutto Jährlich. Sollten diese Daten stimmen so müssen folgende Schritte für die Pendlerbeihilfe getätigt werden.
Leitfaden den Antrag der Pendlerbeihilfe:
-Formular für die Pendlerbeihilfe ausfüllen (Kontodaten, Name, Adresse…)
-Formular für die Einkommensbestätigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
-Alle ausgefüllten Formulare bei der Gemeinde in der man den Hauptwohnsitz gemeldet hat abgeben. Die Gemeinde gibt darauf hin alles weiter.
Die Pendlerbeihilfe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann sich so auch in den Kriterien etwas unterschieden. Diese aufgeführten Daten sind für das Land Steiermark gültig, Stand 2009.
