Pendlerpauschale Österreich - Kleine und Große Pendlerbeihilfe
Das Wort Pendlerpauschale gehört zum österreichischen Steuerrecht. Es handelt sich um einen Freibetrag, der von Arbeitnehmern in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann. Der pendelnde Arbeitnehmer muss seinen Antrag um einen Freibetrag für seine Fahrtkosten beim Finanzamt stellen.
Es gibt verschiedene Höhen der Pendlerpauschale. Unterschieden wird zwischen der Kleinen und der Großen Pendlerpauschale.
Kleine Pendlerpauschale
Diese steht Arbeitnehmern zu, welche über 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen und für ihren Arbeitsweg ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können. Hier ist natürlich die Zumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zu prüfen.
Bei einer Entfernung von mehr als 20 Kilometer vom Wohnort beträgt die Pendlerpauschale grundsätzlich bis zu 52, 50 Euro.
Wenn der Weg zum Arbeitsplatz über 40 Kilometer lang ist, beträgt die Pendlerpauschale grundsätzlich bis zu 103,50 Euro.
Sollten Sie einen Arbeitsweg von über 60 Kilometer haben, stehen Ihnen grundsätzlich bis zu 154, 75 Euro zu.
Große Pendlerpauschale
Sie gilt für Personen, deren Arbeitsweg länger als 2 Kilometer ist und bei denen keine Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten gegeben oder zumutbar ist.
Sollte der Arbeitnehmer mehr als 2 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen, so stehen ihm grundsätzlich bis zu 28,50 Euro zu.
Ab einer Entfernung von über 20 Kilometer erhöht sich der Betrag auf grundsätzlich bis zu 113,– Euro.
Ab einem Arbeitsweg von über 40 Kilometer erhalten Sie grundsätzlich bis zu 196,75 Euro.
Bei einem Arbeitsweg von über 60 Kilometern stehen Ihnen grundsätzlich bis zu 281,– Euro zu.
Allgemeines
Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von „der“ Pendlerpauschale, das Gesetz verwendet für das Wort Pendlerpauschale jedoch das Neutrum = das Pendlerpauschale. Alle Angaben sind aus dem Jahr 2009. Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten.
DS
