Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung haftet für Schäden welche als Privatperson in der Freizeit passieren. Die private Haftpflichtversicherung gehört grundsätzlich zur Haushaltsversicherung und kann auch ohne weiters separat abgeschlossen werden für einen erweiterten Leistungsumfang.
Wann und wo gilt die privat Haftpflichtversicherung?
Grundsätzlich gegen sämtliche Schäden die dem Versicherungsnehmer in seiner Freizeit als Privatperson passieren. Darunter fallen Schäden wie…
- Sportlichen Tätigkeiten als Radfahrer oder Sportler…
- Wohnungsinhaber
- Kleintierhalter
Mitversichert ist bei der privaten Haftpflichtversicherung der Ehepartner und Lebensgefährte sowie minderjährige Kinder.
Wo und wie können noch Schadensansprüche passieren?
- Wenn das Kind beim Fußballspielen eine Fensterscheibe kaputt macht
- Bei der Verursachung eines Verkehrsunfalls als Fußgänger oder Radfahrer
- Es verletzt sich Jemand auf ihrem Grundstück oder Wohnun
Welche Haftpflichtversicherungs- Arten gibt es noch?
- Haftpflichtversicherung für Tiere
Tier Haftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
- Haftpflichtversicherung für Bauherren
Bauherren Haftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende
Betriebs- Haftpflichtversicherung
Jede dieser aufgelisteten Haftpflichtversicherungstypen schützt gegen unterschiedliche Schadensansprüche. Welche dieser Versicherungen auch wirklich benötigt wird, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab.
Was ist nicht versichert bei einer Haftpflichtversicherung?
- Schäden an der eigenen Person
- Absichtlich gemachte Schäden
- Strafen oder Bußgelder
- Schäden durch KFZ, außer beim Besitz einer KFZ Haftpflichtversicherung
Können gedeckt werden, ist aber abhängig von der Versicherung
- Schäden bei Verwandten
- Tätigkeitsschäden bei Verwendung von fremden Sachen
Was sind Tätigkeitsschäden?
Darunter versteht man Schäden die währen der Verwendung von Sachen passieren.
Beispiel für Tätigkeitsschäden:
- Sie tragen ein Teller von A nach B und es fällt Ihnen runter. Dann ist dieser Schaden währen einer Tätigkeit passiert. Diese Schäden werden nur von manchen Versicherungen übernommen.
- Sie stehen gerade in der Küche und stoßen das Teller oder den Tellerstapel unabsichtlich vom Tisch und es zerbricht. Dieser Schaden wird durch die Versicherung gedeckt.
Die Deckung der Schäden ist sehr von der Situation und Beschreibung abhängig und kann daher auch sehr unterschiedlich sein. Daher bieten Versicherungen auch Zusatzpakete an, in denen spezielle Bereich abgedeckt werden können. Grundsätzlich werden aber Schäden die währen der Verwendung einer Sache entstehen von der Versicherung nicht übernommen.
Im Schadensfall nicht selbst auf eigene Verantwortung handeln
Die wichtigste Regel bei Schadensfällen ist es immer zuerst die Versicherung zu kontaktieren. Es ist nicht besonders empfehlenswert, auf eigene Faust Schadensforderungen selbst zu bezahlen oder zu vergüten, ohne die Versicherung um einen Rat zu fragen.
Gerade bei rechtlichen Angelegenheiten ist es unumgänglich die Versicherung zu fragen, was im Falle von Mahnklagen oder einstweiligen Verfügungen zu tun ist. Die Versicherung kann dann genau sagen, wie es weiter geht bzw. ob und welche Schadensansprüche gültig sind.
Versicherungsvergleich bei Haftpflichtversicherungen
Wie bei allen anderen Versicherungen ist es auch hier sehr empfehlenswert einen Vergleich der Angebote von anderen Versicherungen zu machen. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie auch wirklich dass günstigste Angebot mit der besten Leistung für sich persönlich abschließen.
