privater Darlehensvertrag
In vielen Fällen besteht die einzige Möglichkeit, eine benötigte Finanzierung zu bekommen darin, einen privaten Geldgeber zu finden, der einem ein entsprechendes Darlehen vergibt.
Somit erhält ein privater Darlehensnehmer ein Darlehen von einem privaten Darlehensgeber. Auch, wenn sich beide Personen gut kennen, sollte dennoch ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt werden. Ein privater Darlehensvertrag ist natürlich in Schriftform festzuhalten. Durch diesen Vertrag können beide Parteien beweisen, zu welchen Konditionen ein Darlehen vergeben wurde und zu welchen Konditionen dieses auch zurück gezahlt werden muss. Somit haben beide Personen ein Beweismittel in der Hand, falls es im Nachhinein doch zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Ein privater Darlehensvertrag sollte, wie auch ein normaler Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einem privaten Darlehensnehmer auch alle wichtigen Informationen zum Darlehen enthalten. Somit ist es besonders wichtig, die Darlehenssumme, die Laufzeit und vor allem auch den Zinssatz darin festzuhalten.
Auch die Zeitpunkte der Ratenzahlungen bzw. die Anzahl und die Höhe der Raten sollten schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten werden, um Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien vermeiden zu können. Es empfiehlt sich zudem auch noch, im Darlehensvertrag festzuhalten, was passiert, wenn der Darlehensnehmer der Bezahlung der Raten nicht nachkommen kann. Auch, wenn Sicherheiten vereinbart wurden, die vom Darlehensgeber verpfändet werden können, sollte dies im Darlehensvertrag auf jeden Fall Eingang finden.
