Quellensteuer für ausländische Zins- und Fondseinkünfte
Diese Steuerbeträge sind auf sämtliches Kapital an zu wenden, welches im Ausland erwirtschaftet wird. Hierfür gibt es auch einen EU Zinsrichtlinie in welcher genauestens alle Kiterien beschrieben sind.
Ausländische Banken sind dazu verpflichtet bei Zins- oder Fondserträgen das zuständige Finanzamt zu informieren. Eine weitere Option für ist die Quellensteuer, in dieser wird die Zinszahlung etappenweise vergeben. Hierbei können die Zinssätze gestaffelt in zum Beispiel 20 Prozent oder auch 30 Prozent sein.
