Schufa - Auskünfte über die eigene Kreditwürdigkeit einholen
Mit jeder Bestellung bzw. Kontoeröffnung akzeptiert man, dass das Unternehmen bzw. die Bank auskünfte bei der sog. SCHUFA einholt. Bei der SCHUFA handelt es sich um die Schutzgemeinschaft im Bereich Finanzdienstleistungen. Dort ist eingetragen, wenn man einen Kredit hat oder regelmäßige Zahlungsschwierigkeiten mit den Kunden vorhanden sind. Kredite gelten dabei an sich nicht als negative Scores. Ein Kredit wird erst dann in der Schufa-Bewertung negativ, wenn der Kunde mit der Zahlung in Rückstand gerät bzw. sich Mahnungen häufen.
Als Person kann man bei der Schufa selbst abfragen, welche Daten über sich selbst bei der Schutzgemeinschaft in der Datenbank gespeichert sind. Es kann hier durchaus passieren, dass längst geklärte Vorgänge noch gespeichert sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Antragsteller (z.B. das Versandunternehmen bei dem man in Zahlungsrückstand ist) die Informationen, die an die Schufa weiter gegeben wurden, nicht wieder zurück nimmt.
Negeative SCHUFA-Auskünfte können sich jedoch bei der Beantragung eines Kredites bzw. bei Kontoeröffnungen, der Beantragung einer Kreditkarte oder bei Bestellvorgängen im Internet auswirken. Daher sollte man gelegentlich prüfen, was die Schufa an Daten und Informationen gespeichert hat. Über die Internetseite der Schufa kann man sich die Eintragungen in der Datenbank bestellen. Online-Abrufe bei der Schufa sind jedoch kostenpflichtig. Kostenlos erhält man die Informationen lediglich, wenn man direkt in den Niederlassungen der Schutzgemeinschaft vorstellig wird. Diese befinden sich in den meisten deutschen Großstädten. Allerdings kann man versuchen, den online-Abruf kostenlos zu erhalten, wenn man darlegen kann, dass der zeitliche Aufwand, den man leisten müsste, um zur nächsten Schufa-Filiale zu gelangen, nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen würde.
