Selbsterhalterstipendium Antrag – Voraussetzungen
Auch sogenannte Selbsterhalter, die also selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen, können ein Stipendium beantragen.
Der Selbsterhalterstipendium Antrag erfolgt wie auch der reguläre Antrag zur Studienbeihilfe. Angaben zu Geschwistern und den Eltern können in diesem Fall jedoch entfallen. Bei diesem Antrag zum Erhalt des Selbsterhalterstipendiums ist außerdem aber auch noch ein Einkommensnachweis notwendig, sowie Informationen zu den Zeiten des Selbsterhaltes. Um das Selbsterhalterstipendium erhalten zu können, müssen natürlich auch verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehört beispielsweise auch die Notwendigkeit, in den letzten vier Jahren vor der erstmaligen Zuerkennung der Studienbeihilfe für sich selbst gesorgt zu haben, aber auch ein Einkommen von mindestens 7.272,– Euro im Jahr erzielt zu haben. Auch Präsenz bzw. Zivildienstzeiten als auch Arbeitslosenzeiten können hier angerechnet werden. Sofern keine Familienbeihilfe bezogen wurde und die anderen Voraussetzungen zutreffend sind, kann der ordentliche Wohnsitz auch im Elternhaus gelegen haben.
Selbsterhalter müssen somit nicht unbedingt einen eigenen Wohnsitz aufweisen können, sondern können auch noch bei den Eltern wohnen. Sie müssen allerdings in den letzten vier Jahren tatsächlich für sich selbst gesorgt haben und ein eigenes Einkommen in gewisser Höhe besitzen. Treffen diese Voraussetzungen zu, kann der Selbsterhalterstipendium Antrag gestellt werden, um das Selbsterhalterstipendium zu beantragen und für das Studium bewilligt zu bekommen.
