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Jun
12.

Viele Personen, die bereits überschuldet sind, überlegen, ob es eventuell hilfreich ist, einen Anwalt einzuschalten. Dieser Schritt sollte nicht außer Acht gelassen werden, aber auch zum richtigen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.

Auch der Anwalt verlangt selbstverständlich ein Honorar für seine Leistungen. Dieses kann mitunter erheblich sein. Daher sollte man sich gut überlegen, ob es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt, sich mit seinen Gläubigern über die Rückzahlung zu einigen. Wenn wirklich keine Aussicht auf Besserung besteht, sollte man den Anwalt allerdings rasch wie möglich herbeiziehen und mit ihm die weiteren Schritte durch besprechen. Denn dieser kann mitunter erwirken, dass Mahnkosten oder Zinsen nicht mehr weiter laufen. Wenn möglich, kann er eine außergerichtliche Vereinbarung erwirken. Denn durch die Einschaltung eines Anwalts wird den Gläubigern auch der Ernst der Lage bewusst gemacht.

Wenn keine anderen Möglichkeiten durchführbar sind, kann der Anwalt natürlich auch dazu beitragen einen Konkurs oder Ausgleich möglichst zum Vorteil seines Mandanten abzuwickeln. Wichtig ist aber immer, dass man einen Anwalt wählt, der auf Schuld- und Konkursrecht spezialisiert ist.

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