Sprachstipendien - Kostenzuschuss für Sprachkurse
Für Studierende die ein Auslandstudium absolvieren gibt es ein eigenes Sprachstipendium. Dieses soll den Großteil der Kosten für die vorbereitenden Sprachkurs abdecken. Das bedeutet, wenn du ein Auslandssemester machst und vor Antritt dieses Semesters im Inland einen Sprachkurs besuchst, erhältst du 80 Prozent der Kurskosten rückerstattet.
Die Höchstfördersumme für Innlandsprachkurse liegt bei 363,36 Euro. Du hast jedoch keinen Rechtsanspruch auf das Sprachstipendium.
Sprachkurse am Auslandsstudienort
Es ist auch möglich einen vorbereitenden Sprachkurs direkt am Auslandsstudienort zu absolvieren. Um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen musst du:
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, erhältst du grundsätzlich ein Sprachstipendium in der Höhe deines Auslandsstudiums-Beihilfen-Monatsbetrages.
Das Sprachstipendium darfst du erst nach der Beendigung deines Auslandssemesters bei der Studienbeihilfenbehörde beantragen. Du muss als Beweis für den tatsächlichen Besuch eines Sprachkurses eine Bestätigung über die Kosten und die Absolvierung des Kurses erbringen. Solltest du im Rahmen eines Erasmussemesters im Ausland gewesen sein, so musst zu zusätzlich noch einen Sokrates/Erasmus-Studienbericht vorlegen.
DS
