Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter
Jeder freut sich wenn er ein Geschenk von seinem Arbeitgeber zu Weihnachten oder anderen Anlässen bekommt. Der Arbeitgeber freut sich natürlich auch, wenn er diese Geschenk steuerbegünstigt an seine Mitarbeiter weitergeben kann. Was sollte bei steuerfreie Geschenke beachtet werden?
In erster Linie müssen Geschenke sogenannte Sachzuwendungen sein. Das so viel bedeutet, dass das Geschenk keine Vorteile für den Arbeitgeber selbst haben. Nähere Informationen gibt es auch in R73 LStR 2000.
In dieser Regelung ist es möglich Sachzuwendungen mit einem Bruttowert von bis zu 40 Euro an die Mitarbeiter weiter zu geben. Die Anlässe für die Geschenke an die Mitarbeiter sind dabei egal. Der Arbeitgeber kann seine Geschenke zu einem Firmenjubiläum als auch zum Geburtstag des jeweiligen Mitarbeiters, steuer begünstigt überreichen.
Unter diesem Punkt können auch sämtliche Getränke wie Kaffe oder Bier, die im Unternehmen den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden eingerechnet werden. Neben den Getränken gibt es natürlich auch die Möglichkeit die Verpflegung mit ein zu rechnen. Hierbei kann der Bruttobetrag 40 Euro ausmachen.
Bei der Wahl des Geschenkes ist dem Arbeitgeber freie Wahl gelassen. Allerdings sollte immer bedacht werden, was man mit dem Geschenk erreichen möchte und daher auch entsprechend sein Geschenk auwählen. Es ist besser ein paar Stunden in die Geschenkideen rein zu stecken, als Geld planlos aus dem Fenster zu werfen.
