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Jul
16.

Wer vor hat in Pension zu gehen, muss eine festgelegte Anzahl von Mindestversicherungsjahren vorweisen können. Grundsätzlich können nur Personen die dieses Kriterium erfüllt in Pension gehen. Wer nicht ausreichend Versicherungsjahre hat kann sie diese im Nachhinein zukaufen. Für den Nachkauf gibt es jedoch Einschränkungen. Es ist nicht möglich sich unbegrenzt viele Jahre nach zu kaufen.


Sie haben die Möglichkeit sich für ihre Schulzeit bis zu 3 Jahr Versicherungszeit nach zu kaufen. Wer eine Hochschule besucht hat kann sich bis zu 6 Jahre kaufen. Je mehr Jahre Sie noch benötigen desto teurer wird der Nachkauf. Daher sollten Sie sich unbedingt von der Arbeiterkammer oder der Pensionsversicherungsanstalt die Rentabilität errechnen lassen. Nicht in allen Fällen ist ein Nachkauf sinnvoll.

Ziehen Sie neben der Nachkaufvariante von Versicherungsjahren weitere Möglichkeiten in Betracht. Das könnte zB die Ausbezahlung einer Lebensversicherung sein. Vergleichen Sie alle Ihnen offen stehenden Varianten und lassen Sie sich Beraten.

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