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Jun
9.

Wenn du das 27. Lebensjahr vollendet hast, besteht ein Anspruch auf einen Versicherungskostenbeitrag. Dieser beträgt 19 Euro pro Monat. Das macht eine Jahressumme von 228,– Euro.

Voraussetzung ist der Bestand einer begünstigten Selbstversicherung eines Studierenden.
Diesen Beitrag erhältst du direkt von der Studienbeihilfenbehörde. Du musst für den versicherungskostenbeitrag keinen separaten Antrag bei der Behörde stellen. Jedoch bekommst du den Beitrag erst, wenn der Zuerkennungszeitraum verstrichen ist.

Der Anspruch auf Versicherungskostenbeitrag besteht nicht für jeden Studierenden. Solltest du eine andere Form der Selbstversicherung haben, wie zum Beispiel eine Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte, ist das ein Grund kein Recht auf einen Anspruch geltend machen zu können.

DS

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