Versicherungsvertragsrecht
Ein Versicherungsvertrag kommt zu Stande, wenn ein Versicherungsnehmer einer Versicherungsgesellschaft Prämien bezahlt, damit diese im Schadensfall den Versicherungsschutz gewährt. Die genauen gesetzlichen Vorschriften für das Zustandekommen und den Inhalt von Versicherungsverträgen werden im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Das Versicherungsvertragsgesetz ist als Bundesgesetz zu sehen und schreibt sämtliche Rechten, aber auch Pflichten von beiden Vertragspartnern, also vom Versicherungsnehmer und vom Versicherungsgeber, fest. Im Jänner 2008 trat eine Neufassung des VVG in Kraft, welche für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge Gültigkeit findet. Verträge, die vor diesem Datum unterschrieben wurden, unterliegen zum Teil noch der alten Fassung. Die Reformierung dient vor allem dazu, das Gesetz für die Kunden verständlicher zu gestalten.
