Vorsteuerabzug bei KFZ
In vielen Unternehmen werden neben Betriebsgebäuden und diversen beweglichen Anschaffungsgütern selbstverständlich auch Fahrzeuge benötig und betrieblich genutzt. Natürlich kann auch die Anschaffung von KFZ bei der Vorsteuer geltend gemacht werden.
Die Anschaffung eines Fahrzeuges stellt eine große Investition für den Betrieb dar, wodurch der Vorsteuerabzug einen großen Abschreibungsposten darstellt. Jedoch kann nicht jedes Fahrzeug als vorsteuerabzugsfähig betrachtet werden. Denn nur bestimmte Fahrzeuge kommen für den Vorsteuerabzug in Frage. Dazu gehören insbesondere Lkw, Pritschenwagen und Kastenwagen, aber ebenso auch Kleinbusse. Normale Pkw, sowie Kombinationskraftwagen können in der Regel nicht abgeschrieben werden. Die Vorsteuer kann somit für diese Fahrzeuge nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden.
Unternehmer, die bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen von der Vorsteuer profitieren wollen und diese beim Finanzamt geltend machen wollen, müssen selbstverständlich auch bei der Wahl des jeweiligen Fahrzeuges genau darauf achten, ob dieses wirklich vorsteuerabzugsfähig ist oder nicht.
In der Regel können die Autohändler hierzu genau Auskunft geben, welche Fahrzeuge vorsteuerabzugsfähig sind und welche nicht. Bei Fahrzeugen, bei denen dies der Fall ist, wird dies meist sogar großzügig ausgelobt. Doch auch das Finanzministerium gibt regelmäßig eine List mit allen Fahrzeugen heraus, bei denen die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Somit kann ein guter Überblick geschaffen werden, bei welchen Fahrzeugen der Vorsteuerabzug bei KFZ möglich ist.
