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Mrz
1.

Grundsätzlich wird ein Steuerberater in der Regel von Unternehmen in Anspruch genommen. Doch auch Freiberufler und Personen mit ähnlichem Einkommen nehmen häufig die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch. Generell gibt es keine Pflicht dazu, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, da beispielsweise die Einkommenserklärung auch vom Steuerpflichtigen selbst durchgeführt werden darf. Auch Unternehmen können ihre Umsatzsteuererklärung selbst einbringen.

In einigen Fällen gibt es jedoch sehr wohl die Pflicht, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Eine Bilanz darf beispielsweise nur von einem Bilanzbuchhalter erstellt werden. Dieser kann aber natürlich auch direkt im eigenen Unternehmen angestellt sein. Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich, sich durch einen Steuerberater beraten zu lassen, um Steuersparmöglichkeiten nutzen zu können.

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