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Okt
4.

Vorschusszinsen erhält ein Anleger nicht etwa von der Bank, sondern es handelt sich dabei vielmehr um eine Gebühr, die der Anleger selbst an die Bank leisten muss. Und zwar in dem Fall, wenn der Anleger eine bestimmte Sparanlage mit fester Bindung abgeschlossen hat, diese aber dann doch vor der Fälligkeit wieder beheben möchte.

Bei Spareinlagen mit einer fixen Bindung und einem bestimmten Fälligkeitsdatum gewähren Banken in der Regel höhere Zinsen als bei täglich fälligen Spareinlagen, da sie somit auch selbst länger über den eingezahlten Betrag verfügen können. Löst der Anleger diese Anlage jedoch vorzeitig aus, kann er natürlich auch nicht von den höheren Zinsen profitieren. Er kann den Sparbetrag nur abzüglich der Vorschusszinsen beheben.

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