Wann liegt Einbruchsdiebstahl vor?
Wer eine Einbruchsdiebstahlsversicherung abschließt, möchte auch darauf vertrauen können, im Schadensfall Ersatz zu erhalten. Man sollte jedoch genau die Vorgaben der Versicherung kennen, um feststellen zu können, in welchen Fällen gezahlt wird. Die Einbruchsdiebstahlsversicherung zahlt nämlich nur für Fälle, wo tatsächlich ein Einbruch vorliegt. Der Dieb muss somit in die verschlossenen, versicherten Räumlichkeiten eingedrungen sein und etwas gestohlen haben.
In Fällen von Vandalismus, Verlust von Dingen oder aber auch Diebstählen, bei denen kein Einbruch vorliegt, der Bestohlene also beispielsweise die Räumlichkeiten nicht verschlossen hat, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Für einige Fälle können hierbei jedoch andere Versicherungen abgeschlossen werden.
