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Feb
25.

Seit 1. Jänner 2007 ersetzt das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld. Das Elterngeld kann maximal für 14 Monate bezogen werden und stellt für den betreuenden Elternteil eine Art Ersatzleistung zum Entgelt dar.

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Nettoeinkommen des Antragstellers ab. Wurde vor der Geburt des Kindes kein Einkommen bezogen, so gibt es einen Mindestbetrag, den der Elternteil erhält. Wer vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert war, ist auch während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Freiwillig gesetzlich versicherte Personen müssen sich auch während des Bezuges von Elterngeld den Beitrag für freiwillig Versicherte bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, in die beitragsfreie Familienversicherung zu wechseln.

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Eine Antwort

1.
Arbeit Finden..., am 06. April 2010 um 00:10

Arbeit Finden…

Habe bislang nur wenige gute Seiten zu dem Thema gefunden. Zu suchen kann sich aber scheinbar durchaus lohnen. Dann lassen sich sogar noch solch nette Seiten wie diese hier finden. Finde ich echt klasse beschrieben….

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