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Mai
6.

Die Arbeitnehmer können sich bei Problemen mit dem Arbeitgeber an die Arbeiterkammer wenden, da hier das Recht der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber vertreten wird.

In ganz Österreich hat die Arbeiterkammer Zweigstellen, um so in den einzelnen Bundesländern vor Ort sein zu können. Zu den Tätigkeiten der Arbeiterkammer  zählen unter anderem die Prüfung der Personalunterlagen bei Kündigung, um herauszufinden ob die Entlohnung beziehungsweise Abfindung korrekt berechnet wurde, damit dem Arbeitnehmer nichts vorenthalten wird. Ebenso unterstützt die Arbeiterkammer die Gründung einer Gewerkschaft, die durch den Betriebsrat bei den Arbeitnehmern vertreten wird, um zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermitteln. Die Berufsreifeprüfung wird auch durch die Arbeiterkammer gefördert, damit ehrgeizigen Lehrlingen eine Möglichkeit geboten werden kann, ihren Lehrabschluss vorzuziehen. Eine weitere Leistung der Arbeiterkammer besteht darin, die Konsumenten zu schützen wie beispielsweise durch die Verhinderung übereilter Vertragsabschlüsse, aber auch durch die Kontrolle von dubios erscheinenden Vertragsklauseln und durch die Unterstützung des Konsumenten bei Streitfällen mit Unternehmen, mit denen dieser einen Vertrag eingegangen ist.

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