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Jun
5.

Die EG ist eine auf völkerrechtlichem Vertrag beruhende internationale Organisation mi eigener Rechtsfähigkeit im internationalen wie innerstaatlichen Recht der Mitgliedsstaaten.

Eine internationale Organisation ist kein Staat, aber ein Zusammenschluss von Staaten. Einer internationalen Organisation fehlen Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet um ein Staat zu sein. Die EG hat das Merkmal der Staatsgewalt. Sie ist eine eigenständige Rechtsperson, weil sie durch völkerrechtliche Verträge gegründet wurde und Organe hat, die einen eigenen von den Mitgliedsstaaten getrennten Willen erzeugen können. Daher ist die EG auch eine supranationale Organisation. Das bedeutet, dass das Recht welches die Organe setzen unmittelbar für die Bürger gilt.

DS

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