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Aug
20.

Unter einer Negativerklärung versteht man einen Vertragsbestandteil bei Kreditverträgen. Die Negativerklärung betrifft die finanzielle Situation bzw. die finanziellen Werte des Kreditnehmers. Durch die Erklärung geht der Kreditnehmer die Verpflichtung ein, sein Vermögen wie etwa Immobilien nicht zu veräußern oder anderweitig zu verwerten, sodass sich daraus eine ungünstige Situation für die Bank ergeben könnte.

Der Grund für die Notwendigkeit einer solchen Erklärung liegt schlichtweg darin, dass die jeweiligen Werte häufig auch gleichzeitig die Sicherheit für den Kredit darstellen. Veräußert der Kreditnehmer diese, so verfügt er auch nicht mehr über die vereinbarten Sicherheiten, wodurch wiederum das Risiko für die Bank erheblich steigt.

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