Was muss man einem Immobilienmakler bezahlen?
Wenn man einen Immobilienmakler damit beauftragt, eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie zu vermitteln und einen Käufer oder Mieter dafür zu finden, dann ist für die erfolgreiche Vermittlung natürlich auch eine Maklergebühr zu bezahlen. Die Maklergebühr fällt allerdings nur dann an, wenn der Makler die Immobilie tatsächlich vermitteln kann.
Die Maklergebühr wird in der Regel genau mit dem Makler im Vorhinein vereinbart bzw. ergibt sich diese aus seinen AGB, wobei es allerdings auch gesetzliche Regelungen für die maximalen Maklerprovisionen gibt. In der Regel beträgt die Maklergebühr bei Mietimmobilien die zwei- oder dreifache Miete und bei Kaufobjekten 2-3 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühr ist jedoch in der Regel vom Käufer und nicht vom Verkäufer zu entrichten.
