Was sind Vorsteuern
Vorsteuern sind eigentlich keine eigene Steuerart, sondern stellen eher das Recht von Unternehmern dar, sich die Umsatzsteuer bei Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurück zu holen. Somit ist die Vorsteuer eigentlich der Umsatzsteuer in gewisser Weise gleichzusetzen.
Während die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer, der eine Rechnung ausstellt, für diesen Umsatzsteuer heißt, spricht man im Falle des Käufers, der ebenfalls Unternehmer ist, von der Vorsteuer. Vorsteuern, die man somit durch eingekaufte Waren und Dienstleistungen selbst ansammelt, müssen zwar bei der Rechnungsstellung bezahlt werden, können jedoch im Rahmen der Umsatzsteuererklärung wieder vom Finanzamt zurück gefordert werden. Die Vorsteuer kann somit als Gutschrift angesehen werden, die auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet wird. Denn die Vorsteuern werden selbstverständlich von der Umsatzsteuerschuld am Jahresende abgerechnet.
Waren die Umsatzsteuerbeträge während eines Jahres geringer als die Vorsteuerbeträge, falls mehr Einkäufe getätigt wurden, als Verkäufe stattgefunden haben, ist von einem Vorsteuerüberschuss die Rede. In diesem Fall hat der Unternehmer im betreffenden Jahr keine Umsatzsteuer zu bezahlen, sondern kann von einem Vorsteuerguthaben profitieren.
Dieses Vorsteuerguthaben wiederum kann entweder auf dem Steuerkonto verbleiben für spätere Perioden, in denen wiederum Umsatzsteuer anfällt oder aber sogar ausgezahlt werden. Die Vorsteuer kann nur für bewegliche Sachen geltend gemacht werden, die zumindest zu 10 Prozent betrieblich genutzt werden.
