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Okt
6.

Unter einem Order versteht man einen Auftrag, den ein Aktionär seiner Bank oder seinem Börsenmakler erteilt, um verschiedene Prozesse in seinem Wertpapierdepot durchzuführen. Dabei beauftragt der Aktionär seine Bank bzw. den Börsenmakler zum Kauf oder zum Verkauf von Wertpapieren.

Order werden heute meist elektronisch über entsprechende Wertpapierplattformen abgegeben und elektronisch registriert und ausgeführt. Dabei kann der Aktionär verschiedene Einstellungen treffen. Etwa kann er einen Kurs angeben, zu dem er kaufen oder verkaufen will. Erst, wenn der tatsächliche Wertpapierkurs diesem entspricht, wird der Order ausgeführt. Ebenso kann er auch zu der Kondition „Billigst“ kaufen oder auch „Bestens“ verkaufen, wobei meist ein entsprechender Zeitpunkt oder Zeitraum angegeben wird.

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