Was versteht man unter einer Pacht?
Die Pacht ist der Miete sehr ähnlich. Während die Miete vorwiegend für Wohnungen herangezogen wird, wird für Grundstücke und Häuser mit Grundstücken üblicherweise ein Pachtvertrag zwischen den beiden Parteien abgeschlossen. Der Pachtvertrag ist zwar ähnlich wie ein Mietvertrag gestaltet, weist aber einige Besonderheiten auf. So sichert der Verpächter dem Pächter im Pachtvertrag auch das Recht zu, Erträge aus der Bewirtschaftung des gepachteten Grundstückes einzubehalten, was beim Mietvertrag üblicherweise nicht der Fall ist.
Wenn der Pächter somit beispielsweise Gemüse oder Früchte auf dem Grundstück anpflanzt, darf er diese selbst ernten, konsumieren und auch den Ertrag aus einem möglichen Verkauf für sich behalten.
