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Nov
19.

Bei einer Kündigung gibt es für den Arbeitnehmer viel zu beachten. Denn schließlich möchte dieser auch gut aussteigen und auf nichts verzichten. Somit will er selbstverständlich auch Zahlungen, die ihm noch zustehen, einfordern und ausbezahlt bekommen.

Daher sollte er sich auch ganz genau darüber erkundigen, welche Zahlungen ihm noch zustehen. Eine Frage, die sich viele Arbeitnehmer, die gekündigt haben oder gekündigt wurden stellen, ist beispielsweise, ob das Weihnachtsgeld bei der Kündigung noch mit ausgezahlt wird, auch, wenn die Kündigung nicht im betreffenden Monat stattfindet, wo das Weihnachtsgeld normalerweise ausbezahlt werden würde.

Der Arbeitnehmer hat sich mit seiner Arbeit im Unternehmen, selbstverständlich auch bereits einen Anspruch auf das nächste Weihnachtsgeld erarbeitet, es sei denn, er hat dieses gerade kurz vor dem Kündigungstermin erst ausbezahlt bekommen.

Doch, wenn er beispielsweise im September kündigt und das Weihnachtsgeld im Dezember ausbezahlt wird, hat er bereits einige Monate dafür gearbeitet und somit auch Anspruch auf diese Sonderzahlung. Diese kann er bei der letzten Gehaltszahlung bei der Kündigung auch einfordern. Selbstverständlich wird ihm das Geld aber nur aliquot ausbezahlt. Somit erhält er das Weihnachtsgeld aufgeteilt auf die Zeit, die er noch im Unternehmen verbracht hat und in der er sich den Anspruch erarbeitet hat. Somit wird er keine volle Weihnachtsgeldzahlung erhalten.

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