Wer hat Anspruch auf Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist für alle jene Arbeitnehmer/innen, die eine größer Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstelle haben bzw. die Benützung von Öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar ist.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Pendlerpauschalen:
-Die große Pendlerpauschale
-Die kleine Pendlerpauschale
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschla?
Unter den Kriterien für den Anspruch der Pendlerpauschale fallen unter anderem zum Beispiel die Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstelle und die daraus entstehende Fahrtdauer.
Ein Weiterer Punkt ist das die Kriterien hauptsächlich im Lohnzahlungszeitraumes zu erfüllen sind. Drunter versteht man das es für den Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nicht zumutbar ist, im Zeitraum von mehr als die Hälfte des Arbeitsmonates ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen.
Wie beantrage ich die Pendlerpauschale, welches Formular muss ich verwenden?
In Österreich wird die Pendlerpauschale über das Formular L34 beantragt. Dieses Formular wird beim jeweiligen Arbeitgeber eingereicht. Sobald seitens des Arbeitgebers alles bestätigt wurde, erhält man monatlich einen begüntstigteren Lohnsteuersatz bei seiner Lohnverrechnung. Dadurch muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen geringeren Lohnsteuerbeitrag bezahlen.
Sollte die Pendlerpauschale bei der monatlichen Lohnsteuer noch nicht eingerechnet worden sein, gibt es auch die Möglichkeit die ausständige Förderung über Lohnsteuerausgleich zurückzuholen. Dabei gibt man die noch nicht geltende Pendlerpauschale in der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) im Bereich für Werbungskosten an.
Was ist die kleine Pendlerpauschale
Die Beantragung der kleinen Pendlerpauschale für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen ist ab einer einfachen Wegstrecke von 20 Km vom Wohnort zum Arbeitsplatz möglich.
Hinzu kommt wie bereits erwähnt, die unzumutbare Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel.
Beträge für die kleine Pendlerpauschale ab 01.07.2008
- 20-40 Km einfach Wegstrecke 630,00 Euro im Jahr
- 40-60 Km einfach Wegstrecke 1242,00 Euro im Jahr
- ab 60 Km einfach Wegstrecke 1851,00 Euro im Jahr
Was ist die große Pendlerpauschale
Für all jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die die große Pendlerpauschale beantragen möchten ist dies bereits ab einer Wegstrecke von mindestens 2 km vom Wohnort zum Arbeitsplatz möglich. Hinzu kommt das bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln die Dauer der Wegstrecke unzumutbar lange oder so gut wie nicht möglich ist.
Beträge für die große Pendlerpauschale ab 01.07.2008
- 0-20 Km einfach Wegstrecke 342,00 Euro im Jahr
- 20-40 Km einfach Wegstrecke 1356,00 Euro im Jahr
- 40-60 Km einfach Wegstrecke 2361,00 Euro im Jahr
- Ab 60 Km einfach Wegstrecke 3372,00 Euro im Jahr
Pendlerpauschale bei Behinderung
Sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmer an einer starken Gebehinderung leiden, sodass die Verwendung von Öffentlichen Verkehrsmittel enorme umstände bereitet, ist hier ein Anspruch der großen Pendlerpauschale möglich.

[...] Thema Pendlerpauschale siehe auch Wer hat Anspruch auf die Penderpauschale? -> Danke für die Info an finon Formulare für die Pendlerpauschale Tipps zur [...]