Wer ist verpflichtet sich ins Firmenbuch eintragen zu lassen?
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch, der Urkundensammlung und einer Datenbank in der alle Informationen elektronisch erfasst werden. Die tatsächliche Firmenbucheintragung erfolgt nur im Hauptbuch. Jedoch ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet sich ins Firmenbuch einzutragen.
Wer muss sich in das Firmenbuch eintragen lassen?
Natürliche Personen
Bei natürlichen Personen, damit sind die „Einzelunternehmer“ gemeint, wird auf den Jahresumsatzerlös abgestellt. Wenn dieser den Betrag von 400.000.–Euro pro Jahr gemäß § 189 UGB übersteigt, dann ist das Unternehmen gemäß § 8 Abs 1 UGB zur Eintragung in das Firmenbuch verpflichtet.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Wenn es sich um mehrere Personen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dann gilt ebenfalls der Grenzwert von 400.000,– Euro Umsatzerlös pro Jahr gemäß § 189 UGB. Wird diese Höchstgrenze überschritten, so müssen die Gesellschafter sich als OG oder KG zur Firmenbucheintragung anmelden. Denn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt keine Rechtsfähigkeit und kann daher nicht in das Firmenbuch eingetragen werden.
Unternehmen kraft Rechtsform, OG, KG, weitere Rechtsträger…
Bei den Unternehmen kraft Rechtsform gemäß § 2 UGB, sowie bei der OG, KG und anderen Rechtsträgern gelten die für sie speziell geregelten Vorschriften. Meist sehen diese Bestimmungen vor, dass der Rechtsträger erst mit der Eintragung in das Firmenbuch entsteht. Das heißt dass eine Eintragung eine Grundvoraussetzung für die Existenz des neuen Unternehmens ist.
