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Mrz
5.

Im Berufsleben werden Mitarbeiter aus beruflichen Gründen häufig auch auf Geschäftsreisen geschickt. Diese Geschäftsreisen dauern oftmals mehrere Tage und führen nicht nur ins In-, sondern auch ins Ausland. Dem Mitarbeiter stehen dabei gesetzlich verschiedene Vergütungen vor. Ausgaben, die der Mitarbeiter während der Geschäftsreise tätigt, kann er teilweise vom Unternehmen zurück fordern.

Für jeden Tag, den ein Mitarbeiter auf Geschäftsreise verbringt und dabei mitunter auch noch in einem Hotel übernachten muss, erhält er bestimmte Tagsätze. Selbstverständlich hat das Unternehmen auch für Kost und Unterkunft zu sorgen, wofür jedoch verschiedene Maximalbeträge gelten. Unternehmen, die die dem Mitarbeiter zustehenden Sätze nicht zurückerstatten, machen sich strafbar.

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