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Mrz
23.

Eine Mietbürgschaft ist eine spezielle Art von Bürgschaft, bei der der Bürge nicht für einen Kredit haftbar ist, sondern für die Mietschulden, die ein Mieter möglicherweise verursacht. Somit kann sich der Vermieter auch an den Mietbürgen wenden und von ihm die Mietschulden einfordern, sofern der eigentliche Mieter zur Bezahlung nicht in der Lage ist.

Die Mietbürgschaft wird vor allem bei jungen Mietern verwendet, die noch kein eigenes Einkommen haben oder nur ein geringes Einkommen aufweisen können. In manchen Fällen kann auch die Bank des Mieters als Mietbürge auftreten. Man unterscheidet zwischen der gewöhnlichen Mietbürgschaft und der selbstschuldnerischen Mietbürgschaft.

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