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Jun
7.

Deine Eltern

Deine Eltern können Familienbeihilfe beantragen wenn du bei einem deiner Elternteile wohnst. Die Familienbeihilfe steht deiner Mutter zu. Das ist seit dem Jahr 1992 so. Solltest du studieren und im Rahmen deines Studiums einen Nebenwohnsitz aus Studienzwecken haben, so zählst du trotzdem zum Haushalt deiner Eltern. Im Falle, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst, hat die Person, die den Hauptteil deiner Unterhalskoste übernimmt, das Bezugsrecht.

Du selbst

Du selbst kannst beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Familienbeihilfe stellen, wenn du einen eigenen Haushalt hast. Zusätzlich darf es keine Unterhalsleistungen von Seiten deiner Eltern geben.
Wenn du einkommenssteuerfreie Einnahmen hast, geht der Gesetzgeber davon aus, dass deine Eltern dir einen Betrag von mindestens derselben Höhe wie die Familienbeihilfe ausbezahlen müssen um als Träger der Unterhaltskosten qualifiziert zu werden.

Welche Unterlagen brauchst du für den Familienbeihilfe Antrag?

  • Formular „Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe“ – ausfüllen
  • Meldezettelkopie
  • Fortsetzungsbestätigung
  • Das letzte Studienblatt
  • Bei Bedarf Formular „Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe! – ausfüllen
  • Wenn der Studierende die Familienbeihilfe selbst beantragt benötigt er zusätzlich:

  • Du musst auf einem Zusatzblatt deine genaue Situation darstellen zB dass die Eltern keinen Unterhalt leisten, seit wann sie ihrer Unterhaltsleistungspflicht nicht nachkommen…
    Um zu vermeiden, dass die Familienbeihilfe quartalsmäßig im Nachhinein ausbezahlt wird, musst du eine monatliche Ausbezahlung beantragen.
  • Du benötigst eine Bescheinigung deiner Eltern, dass sie dir keinen Unterhalt leisten.
  • Über den Familienbeihilfeantrag wird mit Bescheid entschieden. Bei unerwünschtem Entscheidungsergebnis des Finanzamtes ist eine Berufung zulässig.
  • Wichtig

    Wenn du die Kinderbeihilfe selbst beantragst verlieren deine Eltern den Kinderabsetzbetrag, den Steuerabsetzbetrag für außergewöhnliche Belastungen durch das Studium außerhalb des Wohnortes sowie die Wohnbeihilfe (Der Verlust der Wohnbeihilfe ist jedoch Landesabhängig).

    Mehrkindzuschlag

    Wenn deine Eltern mehr als 2 Kinder haben, bekommen sie ab dem dritten Kind, für dieses und jedes weitere Kind, einen zusätzlich Betrag von 36,40 Euro monatlich. Diese zusätzliche Erhöhung gebührt aber nur Familien mit kleinem und mittlerem Gehalt.
    Dieser Mehrkindzuschlag muss jährlich separat beim Finanzamt beantragt werden. Dieser Antrag wird im Rahmen der Arbeiternehmerveranlagung gestellt.

    Verjährung des Anspruches

    Der Anspruch auf Familienbeihilfe verjährt nach 5 Jahren. Die 5 Jahre werden ab dem Ende des Monats gerechnet, ab dem ein Anspruch bestanden hat.
    Weiter zu erwähnen ist, dass die Familienbeihilfe nur bis zu 5 Jahre im Nachhinein, dh rückwirkend, beansprucht werden kann.

    Anspruchsdauer

    Das Recht auf Bezug der Familienbeihilfe endet mit dem Ablauf der Mindeststudienzeit und des angehängten Toleranzsemesters je Studienabschnitt. Sollten wichtige Gründe (zB Auslandssemester) vorliegen, gibt es die Möglichkeit die Anspruchsdauer zu verlängern.

    Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht

  • währen dem Präsenz und Zivildienst
  • wenn ein versteuertes Einkommen von mehr als 8.725,– Euro pro Jahr erworben wird
  • DS

    Mehr interessante Berichte im Finanzblog:

    Wann verliert man die Kinderbehilfe

    Kinderabsetzbetrag - Tipps und Informationen

    Was ist die Familienbeihilfe?

    Höhe der Familienbeihilfe - Kinderbeihilfe

    Selbsterhalterstipendium Antrag – Voraussetzungen

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