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Aug
12.

Der Versicherungsnehmer übernimmt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags zahlreiche Rechte und Pflichten. Dazu zählt auch die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Versicherungsbeiträge. Mit der pünktlichen Einzahlung der Versicherungsbeiträge bewahrt sich der Versicherungsnehmer den vereinbarten Versicherungsschutz. Kommt der Versicherungsnehmer allerdings in Verzug mit seinen Zahlungen und gerät in Beitragsrückstand, so geht der Versicherungsschutz verloren. Die Versicherungsgesellschaft ist dann im Versicherungsfall nicht mehr zahlungspflichtig und bleibt somit leistungsfrei. Grundsätzlich räumt die Versicherung dem Versicherungsnehmer eine bestimmte Frist ein, innerhalb welcher dieser die noch ausstehenden Prämien einzahlen muss, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Werden Mahnungen verschickt, so erhöht sich der Beitrag um die Mahnspesen.

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