Zuständige Behörde für das Firmenbuch - Firmenbucheintragung
Oft stellt sich die Frage welche Behörde zuständig ist. Es ist immer zwischen einer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden. Die sachliche Zuständigkeit stellt auf die Frage ab, welche Behörde das Firmenbuch führt. Die örtliche Zuständigkeit nennt die Behörde, welche für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Sachliche Zuständigkeit
Das Firmenbuch wird von den mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfen erster Instanz geführt. Es handelt sich hierbei um die Landesgerichte und in Wien um das Handelsgericht.
Örtliche Zuständigkeit
Bei der örtlichen Zuständigkeit wird auf die Hauptniederlassung oder den Sitz des Unternehmens abgestellt. Sollten diese im Ausland sein, so wird die örtliche Zuständigkeit an Hand der Zweigniederlassung ermittelt. Sollte es mehrere Zweiniederlassungen im Inland geben, muss die die Niederlassung die am frühesten bestanden hat, zur Zuständigkeitsbeurteilung hergenommen werden.
Elektronische Datenerfassung
Die elektrionische Datenspeicherung wird nicht von den zur Führung verpflichteten Gerichte durchgeführt. Für diese ist das Bundesrechnungszentrum in Wien zuständig.
